Ohrkorrektur
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Der Ablauf einer Ohrkorrektur
Durch einen diskreten Schnitt hinter dem Ohr wird die fehlende oder unzulängliche Falte im oberen Bereich der Ohrmuschel korrigiert. Dazu wird ein sichelförmiger Hautlappen entfernt und ein kleiner Teil des Ohrknorpels umgeformt sowie mit Fäden fixiert. Manchmal kommt es vor, dass die beiden Ohren unterschiedlich beschaffen sind und daher verschiedene Formen haben. Auch dies wird bei der Operation berücksichtigt und korrigiert. Der Eingriff ist aufgrund der kosmetischen Naht später kaum mehr sichtbar.
Im Anschluss an den Eingriff können leichte Schwellungen auftreten. Um die Ohren zu schützen und die Wundheilung zu unterstützen, muss der Patient sieben Tage lang rund um die Uhr ein Stirnband tragen. Nach etwa 10 Tagen ist die Wunde verheilt. Um die Ohren jedoch auch weiterhin zu schützen, muss das Stirnband nachts für weitere drei Wochen getragen werden.
Etwa ab dem fünften Lebensjahr ist der Wachstumsprozess der Ohrmuschel abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Ohrkorrektur bei Kindern möglich. Die Indikation stellt meist das Kind selbst, indem es den Wunsch nach einer Ohrkorrektur äußert.
Eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse ist bei Kindern möglich. Die Entscheidung kann unterschiedlich ausfallen und hängt vom Befund ab.
Zusammenfassung
Wählen Sie für Ihre ästhetische Behandlung immer eine(n)
erfahrene(n) Fachärztin/Facharzt der plastisch-ästhetischen Chirurgie!